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Liebe Besucherin, lieber Besucher, |
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Sicherlich
macht die SCHUFA Sinn – aber leider macht sie auch Fehler (oder ihre
5.000 Partner-unternehmen). Auf jeden Fall müssen dann Zehntausende
von Verbrauchern wie Sie mit falschen Daten leben und mit einem
negativen Schufa Eintrag irgendwie zurecht kommen. |
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Wirklich? NEIN! Jetzt nicht mehr! |
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Sie sind
einer der 65 Millionen Verbraucher in Deutschland, die in der SCHUFA
gespeichert werden. Wissen Sie, ob nicht unrichtige Informationen
über Sie im Umlauf sind? Und wenn Sie es wüssten, haben Sie eine
Ahnung, wie sich Ihre negative Schufa mit wenig Aufwand in eine
bessere verwandeln lässt?
An negativen Einträgen sind nicht nur Ihre Banken schuld; auch
Leasingunternehmen, Telefongesellschaften, Energieversorger,
Versandhändler und andere machen fleißig Mitteilungen an die Schufa.
Schnell ist dann Ihr Score im Keller und Sie gelten als Risikokunde.
Folgen können sein: Ihr neuer Handyvertrag wird abgelehnt, Vermieter
ziehen andere Bewerber vor, Online-Bestellungen werden nur noch
gegen Vorkasse oder Nachnahme ausgeführt, von der erhofften Auto-
oder Immobilienfinanzierung ganz zu schweigen. Vielleicht müssen Sie
auch im Urlaub zu Hause und auf Ihren alten Möbeln sitzen bleiben,
weil Urlaubskredit und Ratenkäufe nicht genehmigt wurden...
Ergo: Durch eine negative Schufa werden Sie zunehmend vom modernen
Wirtschaftsleben ausgeschlossen! Das ist umso ärgerlicher, wenn –
wie es häufig vorkommt – Schufa Einträge unrichtig sind. überprüfen
Sie die über Sie gespeicherten Daten (die dafür üblicherweise
anfallenden Gebühren können Sie trickreich, aber legal vermeiden;
das Gewusst-wie verraten wir Ihnen obendrein). |
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Alles, was Sie als SCHUFA-Leidtragende(r) brauchen, um Ihre SCHUFA
zu löschen, ist |
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• ein Bogen
Briefpapier mit Kuvert,
• eine Briefmarke
• und diesen gewitzten Report, das 44-seitige eBook: "So löschen
Sie Ihre negativen Schufaeinträge!" |
.....und Sie
gewinnen Ihre finanzielle Freiheit zurück |
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In der Regel
bleiben Negativ-Meldungen mehrere Jahre bestehen. In bestimmten
Fällen kann ein Schufa Eintrag bis zu 9 Jahre ungelöscht und damit
immer wieder abrufbar bleiben. Mit „So löschen Sie Ihre negativen
Schufa Einträge!“ können Sie die Löschung im günstigsten Fall
innerhalb eines Monats schaffen. Ganz alleine – ohne Anwalt! (Das
ist nicht immer möglich, denn bestimmte harte Negativmerkmale in
Ihrer SCHUFA sind einfach nicht vorzeitig zu löschen – da sind wir
ehrlich.) |
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Schwarz auf
weiß erfahren Sie nicht nur alles Wichtige über Ihren mächtigen
Gegner, die SCHUFA, sondern auch, wie Sie sie in die Knie zwingen
können. Es ist bereits alles vorformuliert in acht verschiedenen
Musterbriefen, die Sie übernehmen dürfen. Zum Beispiel: |
- Antrag
auf löschen einer unrichtigen Meldung an die SCHUFA
- Antrag auf löschen einer strittigen Forderung in der SCHUFA
- Antrag auf löschen in der SCHUFA bzgl. einer berechtigen Forderung
unter 1.000 €
- Antrag auf löschen aus dem Schuldnerverzeichnis usw. |
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Doch mit dem
Wissen aus dem E-Book "So löschen Sie Ihre negativen Schufa
Einträge!" erreichten Sie eine Löschung der Daten innerhalb von
wenigen Tagen(!), obwohl die Frist eigentlich lange verstrichen war.
Denn eines der Musterschreiben in bestem Anwaltsdeutsch verriet
ihnen den juristisch abgesicherten Trick. Und die SCHUFA musste den
Eintrag löschen... |
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In
vielen Fällen kann dieser Ratgeber auch Ihnen helfen, ein besseres
Scoring zu erreichen und kreditwürdiger zu werden. |
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Aus dem Inhalt: |
Vorwort
Wer ist die Schufa?
Welche Daten verarbeitet die Schufa?
Was speichert die Schufa von Ihnen?
Was ist die so genannte Schufa-Klausel?
Was ist das so genannte Schufa-Scoring-Verfahren?
An wen gibt die Schufa die Daten weiter?
Die Schufa stellt sich positiv dar
Was ist das Gefährliche an der Schufa?
Wie lange speichert die Schufa Daten?
Die problematischen „harten Fälle“
Was kann man also tun?
Kennen Sie Ihre gespeicherten Daten!
Musterbrief: Antrag auf unentgeltliche Selbstauskunft
Wie rechtfertigt sich das Entgelt?
Analysieren Sie die gespeicherten Daten
Die Negativeinträge
Harte Negativeinträge
Musterbrief: Löschung aus Schuldnerverzeichnis (bei
Amtsgerichten)
Musterbrief: Löschung Schufa-Eintrag wg. Schuldnerverzeichnis
Musterbrief: Widerruf einer unrichtigen Meldung an die Schufa
Weiche Negativeinträge
Musterbrief: Widerruf eines unrichtigen Eintrages
Musterbrief: Widerruf des Eintrages einer strittigen Forderung
Musterbrief: Widerruf eines berechtigten Eintrages unter 1.000
EUR
Sonstige Einträge
Nachwort
Musterbrief: Widerruf der Schufa-Schufa-Klausel |
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Beginnen Sie besser heute statt irgendwann (wenn es wahrscheinlich
zu spät ist) mit der Löschung Ihrer Schufa-Einträge. Laden Sie sich
den Spezial-Ratgeber am besten gleich runter! |
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