Brandneu! So löschen Sie Ihre
     negativen Schufa-Einträge

 

Brandneuer Report
 "So löschen Sie Ihre negativen Schufa-Einträge"

 
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
 
Sicherlich macht die SCHUFA Sinn – aber leider macht sie auch Fehler (oder ihre 5.000 Partner-unternehmen). Auf jeden Fall müssen dann Zehntausende von Verbrauchern wie Sie mit falschen Daten leben und mit einem negativen Schufa Eintrag irgendwie zurecht kommen.
 

Wirklich? NEIN! Jetzt nicht mehr!

 
Sie sind einer der 65 Millionen Verbraucher in Deutschland, die in der SCHUFA gespeichert werden. Wissen Sie, ob nicht unrichtige Informationen über Sie im Umlauf sind? Und wenn Sie es wüssten, haben Sie eine Ahnung, wie sich Ihre negative Schufa mit wenig Aufwand in eine bessere verwandeln lässt?

An negativen Einträgen sind nicht nur Ihre Banken schuld; auch Leasingunternehmen, Telefongesellschaften, Energieversorger, Versandhändler und andere machen fleißig Mitteilungen an die Schufa. Schnell ist dann Ihr Score im Keller und Sie gelten als Risikokunde.

Folgen können sein: Ihr neuer Handyvertrag wird abgelehnt, Vermieter ziehen andere Bewerber vor, Online-Bestellungen werden nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme ausgeführt, von der erhofften Auto- oder Immobilienfinanzierung ganz zu schweigen. Vielleicht müssen Sie auch im Urlaub zu Hause und auf Ihren alten Möbeln sitzen bleiben, weil Urlaubskredit und Ratenkäufe nicht genehmigt wurden...

Ergo: Durch eine negative Schufa werden Sie zunehmend vom modernen Wirtschaftsleben ausgeschlossen! Das ist umso ärgerlicher, wenn – wie es häufig vorkommt – Schufa Einträge unrichtig sind. überprüfen Sie die über Sie gespeicherten Daten (die dafür üblicherweise anfallenden Gebühren können Sie trickreich, aber legal vermeiden; das Gewusst-wie verraten wir Ihnen obendrein).
 

 

Alles, was Sie als SCHUFA-Leidtragende(r) brauchen, um Ihre SCHUFA zu löschen, ist

 
•   ein Bogen Briefpapier mit Kuvert,
•   eine Briefmarke
•   und diesen gewitzten Report, das 44-seitige eBook: "So löschen Sie Ihre negativen Schufaeinträge!"
.....und Sie gewinnen Ihre finanzielle Freiheit zurück
 
In der Regel bleiben Negativ-Meldungen mehrere Jahre bestehen. In bestimmten Fällen kann ein Schufa Eintrag bis zu 9 Jahre ungelöscht und damit immer wieder abrufbar bleiben. Mit „So löschen Sie Ihre negativen Schufa Einträge!“ können Sie die Löschung im günstigsten Fall innerhalb eines Monats schaffen. Ganz alleine – ohne Anwalt! (Das ist nicht immer möglich, denn bestimmte harte Negativmerkmale in Ihrer SCHUFA sind einfach nicht vorzeitig zu löschen – da sind wir ehrlich.)
 
Schwarz auf weiß erfahren Sie nicht nur alles Wichtige über Ihren mächtigen Gegner, die SCHUFA, sondern auch, wie Sie sie in die Knie zwingen können. Es ist bereits alles vorformuliert in acht verschiedenen Musterbriefen, die Sie übernehmen dürfen. Zum Beispiel:
- Antrag auf löschen einer unrichtigen Meldung an die SCHUFA
- Antrag auf löschen einer strittigen Forderung in der SCHUFA
- Antrag auf löschen in der SCHUFA bzgl. einer berechtigen Forderung unter 1.000
- Antrag auf löschen aus dem Schuldnerverzeichnis usw.
 
Doch mit dem Wissen aus dem E-Book "So löschen Sie Ihre negativen Schufa Einträge!" erreichten Sie eine Löschung der Daten innerhalb von wenigen Tagen(!), obwohl die Frist eigentlich lange verstrichen war. Denn eines der Musterschreiben in bestem Anwaltsdeutsch verriet ihnen den juristisch abgesicherten Trick. Und die SCHUFA musste den Eintrag löschen...
 

In vielen Fällen kann dieser Ratgeber auch Ihnen helfen, ein besseres Scoring zu erreichen und kreditwürdiger zu werden.

 
Aus dem Inhalt:
Vorwort
Wer ist die Schufa?
Welche Daten verarbeitet die Schufa?
Was speichert die Schufa von Ihnen?
Was ist die so genannte Schufa-Klausel?
Was ist das so genannte Schufa-Scoring-Verfahren?
An wen gibt die Schufa die Daten weiter?
Die Schufa stellt sich positiv dar
Was ist das Gefährliche an der Schufa?
Wie lange speichert die Schufa Daten?
Die problematischen „harten Fälle“
Was kann man also tun?
Kennen Sie Ihre gespeicherten Daten!
Musterbrief: Antrag auf unentgeltliche Selbstauskunft
Wie rechtfertigt sich das Entgelt?
Analysieren Sie die gespeicherten Daten
Die Negativeinträge
Harte Negativeinträge
Musterbrief: Löschung aus Schuldnerverzeichnis (bei Amtsgerichten)
Musterbrief: Löschung Schufa-Eintrag wg. Schuldnerverzeichnis
Musterbrief: Widerruf einer unrichtigen Meldung an die Schufa
Weiche Negativeinträge
Musterbrief: Widerruf eines unrichtigen Eintrages
Musterbrief: Widerruf des Eintrages einer strittigen Forderung
Musterbrief: Widerruf eines berechtigten Eintrages unter 1.000 EUR
Sonstige Einträge
Nachwort
Musterbrief: Widerruf der Schufa-Schufa-Klausel

 

Beginnen Sie besser heute statt irgendwann (wenn es wahrscheinlich
zu spät ist) mit der Löschung Ihrer Schufa-Einträge. Laden Sie sich den Spezial-Ratgeber am besten gleich runter!

 


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